Leitfaden für die Kommunikation
bei Unzufriedenheiten/Beschwerden von Eltern
Bei Anliegen, die das eigene Kind betreffen:
1. KlassenlehrerIn/ggf. Beratungslehrerin
2. ElternvertreterInnen
3. Schulleitung
Bei Anliegen, die die Klasse betreffen:
1. ElternvertreterInnen,
2. ElternvertreterInnen an KlassenlehrerInnen
3. ElternvertreterInnen an Schulleitung
Bei Anliegen, die für viele Eltern von Interesse sind
1. Elternrat
Bei Anliegen, die den Ganztag betreffen
1. ErzieherInnen/KursleiterInnen
2. Ganztagskoordinatorin
3. Schulleitung
Bei Problemen, die Eltern feststellen
1. Kinder werden in der Schule nicht von anderen Eltern zurechtgewiesen. Eltern verweisen an Aufsichten bzw. an Schulpersonal.
2. Wenn Kinder miteinander Probleme in der Schule haben, wenden sich die Eltern an die jeweilige Klassenleitung.
3. Wenn die Probleme über die Klassenleitungen nicht zu lösen sind, wendet sich die Klassenleitung an die Schulleitung, Eltern nur im Ausnahmefall.
Wenn Eltern untereinander Probleme haben, klären sie dieses nicht zu Lasten der Kinder, möglichst außerhalb der Schule, ansonsten unter Einbezug der Klassenleitung/Schulleitung.